Der Kaukasus-Konflikt 2008
Der Konflikt zwischen Georgien und den Provinzen Abchasien und Südossetien eskalierte im August 2008 – nicht zuletzt auf Grund lang anhaltender, gezielter Provokationen Russlands, in einer bewaffneten militärischen Auseinandersetzung. Die Ursachen des Konflikts können jedoch nicht auf die Ereignisse im Sommer 2008 beschränkt werden. Sie stehen in einem weit zurückreichenden historisch-politischen Zusammenhang und müssen in diesem Zusammenhang gesehen und bewertet werden.
Abchasien und Südossetien: Autonome Gebiete der georgischen Sowjetrepublik
Nach einer kurzen Periode staatlicher Unabhängigkeit (1918-1921) wurde Georgien Teil der Sowjetunion. Mit dem Status autonomer Gebiete waren Südossetien und Abchasien zwar Teil der georgischen Sowjetrepublik, in der viele verschiedene Ethnien großteils friedlich zusammenlebten, verfügten aber über eigene politisch-administrative Institutionen. Die in den achtziger Jahren einsetzenden Reformprozesse der Sowjetunion („Glasnost“ und „Perestroika“) riefen in Georgien eine rasch wachsende nationalistische Unabhängigkeitsbewegung hervor. Die autonomen Gebiete Abchasien und Südossetien fürchteten um ihren Status und ihre Privilegien; es entstanden ossetische und abchasische nationalistische Gruppierungen.
Nach der Unabhängigkeit Georgiens: Gescheiterte Versuche einer Einigung
Seit der georgischen Unabhängigkeit von 1991 scheiterten diverse Einigungsversuche zwischen der georgischen Regierung und den beiden Provinzen Südossetien und Abchasien. Bereits Anfang der Neunzigerjahre führte dies zu gewaltsamen Konflikten, in denen sich Russland jeweils auf die Seite der abtrünnigen Provinzen stellte. Als Folge verlor Georgien die Kontrolle über die Gebiete, in denen gleichwohl weiterhin Georgier und Abchasen bzw. Georgier und Ossetier weitgehend friedlich zusammen lebten. Trotz gemeinsamer georgisch-russischer Kontrollkommissionen und dem Einsatz unabhängiger Beobachtermissionen konnte über die grundlegenden Fragen der Konflikte keine Einigung erzielt werden.
Eduard Schewardnadse: Russlands letzter Statthalter in Georgien
Nach dem Zerfall der Sowjetunion und der georgischen Unabhängigkeit 1991 bestanden zunächst noch verhältnismäßig enge Beziehungen zwischen Georgien und Russland. Dies nicht zuletzt durch den damaligen georgischen Staatschef und späteren Präsidenten, Eduard Schewardnadse, der in der Zeit unmittelbar vor der Unabhängigkeit Georgiens, von 1985 bis 1990, Außenminister der Sowjetunion gewesen war.
Die Rosenrevolution: Friedliche Selbstbefreiung von Schattenwirtschaft und Korruption
Der politische Führungsstil von Eduard Schewardnadse indes führte Georgien nach einem kurzen, künstlichen Aufschwung in eine Phase der wirtschaftlichen Stagnation und des rapiden Abstiegs, beschleunigt noch durch eine zunehmend offenkundige, massive und durch alle politischen, administrativen und wirtschaftlichen Bereiche gehende Korruption.
Oppositionelle Gruppen formierten sich, erstarkten binnen Kurzem zu einer Massenbewegung gegen das Regime von Eduard Schewardnadse und führten schließlich, im Jahre 2003, zu einem gravierenden politischen Umbruch, der so genannten „Rosenrevolution“.
Russland treibt den Keil zwischen Georgien und die Provinzen Abchasien und Südossetien
Das neu erstarkte Selbstvertrauen Georgiens nach diesem Umbruch stand im Gegensatz zur Politik Russlands, das eine „privilegierte Zone eigener Interessen“ in den Regionen seiner unmittelbaren Nachbarschaft aufzubauen versuchte – unter anderem auch in den zur Republik Georgien gehörenden Provinzen Südossetien und Abchasien.
Während der teils gewaltsamen Konflikte zwischen südossetischen und abchasischen Separatisten mit Georgien in den Neunzigerjahren stellte sich Russland provokativ auf die Seite der Separatisten, unterstützte diese finanziell, militärisch und personell, auch wenn eine formelle Anerkennung der beiden Gebiete im Sinne unabhängiger Staaten zunächst vermieden wurde – vermutlich mit Blick auf die eigenen Minderheiten und massiven Konflikte in Tschetschenien, Inguschetien und Dagestan.
Russlands Angebot der „erleichterten Einbürgerung“: Ein Bruch des Völkerrechts
Darüber hinaus bot Russland den Bewohnern Südossetiens und Abchasiens als ehemaligen Bürgern der Sowjetunion im Rahmen einer so genannten „erleichterten Einbürgerung“ die russische Staatsbürgerschaft an. Diese Politik der Einbürgerung von Bewohnern umstrittener Gebiete durch einen der Konfliktpartner gilt als völkerrechtlich unzulässig und scheint auch in Moskau zunächst nicht nur Befürworter gehabt zu haben, weshalb sie zeitweilig wieder ausgesetzt wurde. Phasenweise einigten sich Russland und Georgien während der Neunzigerjahre sogar auf den Einsatz von Friedensmissionen in Südossetien und Abchasien.
Vladimir Putin: Gezieltes Öl in alte Feuer
Mit der Amtsübernahme des neuen russischen Präsidenten Vladimir Putin indes spitzte sich der Konflikt erneut kontinuierlich zu. Die russische Regierung unter Vladimir Putin strebte unverkennbar danach, ihren Einfluss in diversen Regionen der Nachbarschaft massiv zu stärken und setzte in diesem Zusammenhang auch die „Einbürgerungspolitik“ in Abchasien und Südossetien nach zeitweiliger Unterbrechung fort – sogar intensiver als je zuvor.
Michael Saakaschwili: Friedenswillig, aber zwischen den Fronten zerrieben
Schon bei seinem Amtsantritt im Jahr 2004, erklärte Michael Saakaschwili, der aus der Rosenrevolution und den anschließenden Wahlen als Georgiens neuer Präsident hervorgegangen war, die Lösung der Konflikte in Südossetien und Abchasien in zu einem seiner wichtigsten persönlichen und politischen Ziele.
Zeitgleich erhöhten geopolitische Veränderungen wie die Osterweiterung der NATO das allgemeine, internationale Interesse an einer Lösung dieser Konflikte, letztlich auch, um die Energieversorgung Europas nicht zu gefährden.
Georgiens westliche Orientierung indes, verbunden mit seinen Bemühungen um einen Beitritt in die NATO, aber auch die so genannten „Orange Revolution“ in der Ukraine, die von vielen politischen Beobachtern als eine Folge der „Rosenrevolution“ gewertet wurde, sorgten für weitere Spannungen zwischen Russland und Georgien.
Die Konflikte in Südossetien und Abchasien wurden dabei vollends zum zentralen Schauplatz, als Russland nach der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo im Februar 2008 seine Kooperation mit Abchasien und Südossetien massiv verstärkte.
Ausbruch des russisch-georgischen des Kriegs im August 2008
Nach wiederholten, vereinzelten Kampfhandlungen zwischen südossetischen Milizen und der georgischen Armee im Frühsommer 2008, eskalierte der Konflikt in der Nacht vom 7. auf den 8. August 2008 – obwohl der georgische Staatspräsident Michail Saakaschwili am Abend des 7. August 2008 einen einseitigen Waffenstillstand angeboten bzw. verkündigt hatte und Südossetien eine praktisch unbegrenzte Autonomie und Selbsverwaltung innerhalb des georgischen Staatsverbunds zugesichert hatte.
Nur wenige Stunden nach dieser Ankündigung, in der Nacht zum 8. August 2008, entwickelten sich schwere Gefechte um die Hauptstadt Südossetiens, Zchinwali. Die südossetische De-facto-Regierung warf Georgien militärische Aggression vor; die georgische Regierung wiederum sah sich in einer Notwehr-Situation, weil russische Truppen durch den Roki-Tunnel nach Südossetien einmarschiert seien. Das georgische Militär habe georgische Dörfer im Konfliktgebiet vor anhaltenden Provokationen und teilweise massiven Übergriffen südossetischer Milizen verteidigt, die ihrerseits von russischen Einheiten unterstützt worden seien.
Die russische Regierung wiederum begründete ihren Einmarsch durch den Roki-Tunnel damit, dass sie ihre in Südossetien stationierten Friedenstruppen habe schützen und die Südosseten vor einem angeblich drohenden Völkermord durch Georgier habe bewahren müssen.
Bericht der EU-Kommission zum „Augustkrieg 2008“
Die von der Europäischen Union eingesetzte Kommission zur Untersuchung der Ursachen und Abläufe des „Augustkrieges 2008“ unter der Leitung der Schweizer Diplomatin Heidi Tagliavini hat sich weder der einen noch der anderen Darstellung voll umfänglich angeschlossen, wohl aber massive Provokationen und fortgesetzte, erhebliche Verstöße gegen das Völkerrecht seitens der russischen Regierung im zeitlichen Vorlauf der entscheidenden Nacht vom 7. auf den 8. August 2008 festgestellt.
Insbesondere fand die sogenannte „Tagliavini-Kommission“ keine Anhaltspunkte für die von Russland behauptete, drohende ethnische Säuberung durch Georgier in Südossetien.
Verlauf des russisch-georgischen Krieges im August 2008
Nachdem sich die russischen Streitkräfte zunächst auf die Einnahme der südossetischen Stadt Zchinwali konzentrierten, weiteten sie ihre Offensive bereits am zweiten Tag des Krieges auf georgisches Territorium außerhalb Südossetiens sowie auf das im Norden Georgiens gelegene (und nicht an Südossetien grenzende) Konfliktgebiet der abtrünnigen Republik Abchasiens aus, was einer weiteren – im Report der „Tagliavini-Kommission“ stark kritisierten – Verletzung des Völkerrechts entsprach.
Südossetien und Abchasien werden russisch besetzte Gebiete
Der insgesamt fünf Tage dauernde Krieg endete mit einer Zurückdrängung der georgischen Armee durch russische Einheiten bis ins georgische Kernland hinein. Russischen Panzereinheiten wurden dabei unterstützt durch massive Luftangriffe auf georgische Ziele. Unter anderem richtete sich die international als „mindestens unverhältnismäßig“ kritisierte, russische Offensive die georgische Stadt Gori, nahe Südossetien und nur wenige Kilometer nordwestlich von Tiflis gelegen, sowie gegen den strategisch wichtigen Hafen Poti. Immense Zerstörungen und zahllose Tote unter der Zivilbevölkerung waren die Folge.
In der Region Abchasien gelang es abchasischen Milizen, mithilfe der Unterstützung russischer Einheiten, das seit Herbst 2006 von Georgien kontrollierte Kodori-Tal zurückzuerobern. Als letztes Zeichen seiner Entschlossenheit in diesem Krieg befahl Vladimir Putin die Verlegung eines Teil der Schwarzmeer-Flotte Russlands vor die georgische Küste. – Eine Drohkulisse, die keiner weiteren Erörterung bedurfte.
Beendigung des russisch-georgischen Krieges im August 2008
Spitzenpolitiker aus der EU, den USA sowie Vertreter der NATO und der OSZE hatten die Konfliktparteien wiederholt zur Einstellung der Kämpfe aufgerufen. Doch selbst Vermittlungsversuche des UN-Sicherheitsrates waren erfolglos geblieben. Nach fünf Tagen militärischer Auseinandersetzungen konnte am 12. August 2008 unter der Leitung des französischen Präsidenten und amtierenden EU-Ratsvorsitzenden Nicolas Sarkozy ein Waffenstillstand zwischen Russland und Georgien ausgehandelt werden. Die Vereinbarung war zuvor gemeinsam von Vertretern der EU-Kommission und der OSZE ausgearbeitet worden. Sie sollte, erstens, den Rückzug russischer und georgischer Streitkräfte regeln; zweitens die Wiederherstellung des „Status quo ante“ – also der Situation vor Ausbruch des Krieges - in Südossetien sicherstellen.
Einrichtung einer Überwachungsmission der Europäischen Union
Weitere Verhandlungsansätze und Schlichtungsversuche diverser internationalen Organisationen, des UN-Sicherheitsrates sowie der EU blieben ohne Erfolg. Lediglich eine Überwachungsmission der Europäischen Union (“European Union Monitoring Mission“, EUMM) zur Wiederherstellung bzw. Überwachung der Stabilität und zur Normalisierung der Lage nach der Krise konnte installiert werden. Die Mission beobachtet und analysiert die Situation insbesondere hinsichtlich der Einhaltung des humanitären Völkerrechts, sowie der Umsetzung des als Teil des Waffenstillstandsabkommens vereinbarten Sechs-Punkte-Plans. Dieser Sechs-Punkte-Plan sieht neben der endgültigen Einstellung aller Kampfhandlung und einem Verzicht auf Gewaltanwendungen auch die Rückkehr der russischen und der georgischen Streitkräfte auf ihre ursprüngliche Positionen vor, dass die russischen Friedenstruppen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, bis internationale Mechanismen vereinbart sind. Entgegen diesem Abkommen hat Russland bereits Ende August 2008 offiziell die Unabhängigkeit Südossetiens und Abchasiens anerkannt und im September 2008 Freundschaftsverträge mit Südossetien und Abchasien geschlossen. Darüber hinaus hat Russland seitdem umfassende militärische, wirtschaftliche und diplomatische Beziehungen mit den beiden Provinzen aufgenommen und den Rubel als offizielle Währung eingeführt. Unter heftiger internationaler Kritik hat Russland danach nicht nur die getroffenen Friedensvereinbahrungen gebrochen, sondern auch erneut gegen Kernelemente des Völkerrechts verstoßen.
Position der USA und der Europäischen Union
Die USA sahen in Georgien nach der Rosenrevolution einen klaren Verbündeten ihrer geostrategischen Interessen in der Region. Sie unterstützten die Politik von Präsident Michail Saakaschwili nicht nur inhaltlich, sondern auch finanziell. 2005 konnte Georgien seine Militärausgaben um ein vielfaches erhöhen und seine Kräfte aufstocken. Georgien erhielt aber nicht nur von den USA Unterstützung, sondern auch von einer Reihe weiterer Staaten wie der Ukraine, der Tschechischen Republik und Israel. Russland wertete das Engagement der USA in Georgien als Versuch des Ausbaus seiner unipolaren Weltmachtstellung, die aus Russlands Perspektive instabil und konfliktanfällig ist.
Auch die Staatengemeinschaft der Europäischen Union intensivierte die Unterstützung Georgiens seit dessen Unabhängigkeit Anfang der Neunzigerjahre stetig und bewertete die pro-westliche Politik Georgiens positiv, auch wenn sich die Kooperation auf bilaterale Ebenen beschränkte und militärische sowie sicherheitspolitische Bereiche nicht tangierte.
Völkerrechtliche Fragestellungen rund um Südossetien und Abchasien
Gemäß internationalem Recht ist eine einseitige Unabhängigkeitserklärung einer Provinz nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig. Im Falle von Südossetien und Abchasien erkennt das internationale Recht eine einseitige Abgrenzung von Georgien, also eine Löslösung von Georgien ohne dessen Zustimmung nicht an. Folglich steht auch die Anerkennung solcher Provinzen als eigenständige Staaten durch Drittstaaten im Widerspruch zum internationalen Recht. Südossetien und Abchasien sind gemäß geltendem Völkerrecht keine souveräne Staaten und können sich auf keine territoriale Integrität berufen.. Der „Tagliavini-Report“ bezeichnet daher die Anerkennung von Südossetien und Abchasien durch Russland im Herbst 2008 als einen Verstoß gegen internationales Recht und einer Verletzung der territorialen Integrität Georgiens.
Auch die Einbürgerungspolitik Russlands in Form der Vergabe russischer Staatsbürgerschaften an die Bewohner Südossetiens und Abchasiens wertete die der „Tagliavini Report“ aufgrund der Masse an Einbürgerungen als Verstoß gegen die guten nachbarschaftlichen Beziehungen beziehungsweise als Verletzung der georgischen Integrität und daher als völkerrechtlich unzulässig.



