Georgien erhebt Klage gegen Russland beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Vorwurf der Menschenrechtsverletzung durch russische Truppen in besetzten Gebieten
23. September 2011
Georgien hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage gegen Russland wegen Menschenrechtsverletzungen in seinen von Russland besetzten Gebieten Abchasien und Südossetien eingereicht. Konkret wird die russische Regierung beschuldigt, Übergriffe auf die Zivilbevölkerung in diesen Gebieten durchgeführt beziehungsweise unterstützt zu haben. Darunter fallen laut Anklageschrift Folter, Vertreibung und Mord.
Die stellvertretende Justizministerin von Georgien Tina Burjaliani machte während der Anhörung am Donnerstag in Straßburg deutlich, dass die russische Regierung nichts unternommen habe, um die Verletzung von Menschenrechten in den besetzten georgischen Gebieten zu stoppen. Ihr russischer Amtskollege Matjuschkin gab hingegen zu Protokoll, russische Truppen hätten mit ihrem Eingreifen lediglich die Zivilbevölkerung schützen wollen.
Ministerin Burjaliani wies diese Äußerung zurück: „Hier geht es nicht um die Frage, ob die Militärintervention rechtens war. Es geht vielmehr um das Töten von Zivilisten, Folter, die Zerstörung von Häusern und willkürliche Inhaftierung von Menschen durch russische Soldaten.“
Der Gerichtshof muss nun entscheiden, ob die Klage Georgiens zulässig ist.

