Georgisches Parlament verabschiedet Neuregelungen zu Parteispenden

Debatte über rückwirkende Geltung der Reform

11. Januar 2011

Das georgische Parlament hat am 28. Dezember 2011 in dritter Lesung Änderungen am Parteiengesetz beschlossen, auf deren Grundlage die Finanzierung politischer Parteien neu geregelt wird. In Kraft getreten ist die Reform am 29. Dezember des vergangenen Jahres.

Konkret sind nunmehr jegliche Zuwendungen juristischer Personen (z.B. Unternehmen) an Parteien verboten. Die Obergrenze für Spenden von Privatpersonen hingegen wurde von 30.000 auf 60.000 Lari (etwa 28.000 Euro) pro Jahr erhöht. Parteien müssen folglich finanzielle Zuwendungen, die diese Vorgaben verletzen, innerhalb von drei Tagen an die spendenden Personen beziehungsweise Unternehmen zurückgeben.

Neuregelungen gelten nicht rückwirkend
In diesem Kontext hatte sich in Georgien eine intensive Debatte zu der Frage entwickelt, ob diese Neuregelungen auch rückwirkend gelten würden. Wie das Nachrichtenportal Civil.ge meldet, wurde der Gesetzestext nach dessen Verabschiedung im Parlament noch an einer zentralen Stelle geändert. Hieß es zuvor, Spenden müssten zurückgegeben werden, wenn sie gegen dieses Gesetz verstoßen, so steht im aktuellen Text nur noch ganz allgemein „gegen das Gesetz“. Laut Civil.ge wird durch diese Änderung am Gesetzestext die Möglichkeit zur rückwirkenden Geltung der Vorgaben ausgeschlossen. Dies bekräftigten auch diverse Mitglieder der Regierungspartei Vereinte Nationale Bewegung. „Keine einzige politische Vereinigung wird zur Verantwortung gezogen werden für Spenden, die sie rechtmäßig erhalten hat, bevor die Neuregelungen in Kraft getreten sind“, sagte der Vorsitzende des Rechtsausschusses im georgischen Parlament, Pavle Kublashvili.

Auswirkungen auf Parteienkonkurrenz
Unklar ist zum aktuellen Zeitpunkt noch, wie sich die Reform des Gesetzes auf die Konkurrenz zwischen den Parteien in Georgien mit Blick auf die anstehenden Parlamentswahlen auswirken wird. Radio Free Europe sieht negative Effekte insbesondere für das Bündnis von Oppositionsparteien, die von dem russisch-französischen Milliardär Bidzina Ivanishvili in den vergangenen zwei Monaten Spenden in Höhe von mehreren Millionen Lari erhalten haben soll. Radio Free Europe verweist zudem auf eine Stellungnahme der Venedig-Kommission, einem beratenden Gremium des Europarates, das die verfassungsrechtliche Entwicklung in Osteuropa begleitend unterstützt. Demnach warnt die Kommission davor, das Verbot der Annahme von Spenden durch Unternehmen könne in Verbindung mit den strengen Vorgaben zur Offenlegung der Zuwendungen für die politischen Parteien zu Problemen bei ihrer Finanzierung führen.

Quelle: Radio Free Europe, Civil.ge