Neues Wahlgesetz in Georgien in Kraft getreten
Parlament wird weiterhin über 150 Sitze verfügen
13. Januar 2012
Die vom georgischen Parlament am 27. Dezember 2011 verabschiedete Reform des Wahlgesetzes ist nun offiziell in Kraft getreten. Geändert wurde unter anderem die Zusammenstellung der Wahlkreise, so dass künftig 73 Mandate an Direktkandidaten gehen und 77 Sitze im Parlament über die Wahllisten vergeben werden. Damit wird das georgische Parlament auch weiterhin über 150 Sitze verfügen. Für den Einzug ins Parlament benötigen die Parteien genau wie in Deutschland mindestens fünf Prozent der Wählerstimmen. Sie erhalten dann mindestens sechs Mandate.
Neu geregelt wurde zudem das notwendige Quorum für Verfassungsänderungen. Ab Ende 2013 ist eine Dreiviertelmehrheit im Parlament notwendig, um die georgische Verfassung zu ändern. Bisher waren dafür zwei Drittel der Stimmen ausreichend.
Das Wahlrecht fördert zudem die Teilnahme von Frauen bei den Wahlen: Jede Partei, die mindestens 20 Prozent weibliche Kandidaten ins Rennen schickt, erhält einen extra Zuschuss zu der Erstattung der Wahlkampfkosten. Chancengleichheit im Wettbewerb der Parteien bei den Wahlen soll unter anderem durch die Festlegung einheitlicher Preise für die Wahlwerbespots im georgischen Fernsehen erzielt werden.
Quelle: Civil.ge

