Oberster Gerichtshof in Tbilisi. Foto: Dato Dschadadze

Die Reform der georgischen Justiz- und Polizeibehörden

Das Jahr 1996 markiert mit der erstmaligen Einführung eines unabhängigen Verfassungsgerichts in Georgien den Beginn eines grundlegenden Reformprozesses im Justizwesen. Bereits ein Jahr später wurde die Todesstrafe endgültig abgeschafft und schon im nächsten Jahr, 1998, die Unabhängigkeit der Gerichte von der Exekutive durch die Einführung eines Justizrates gestärkt. Seine  Zusammensetzung entfachte allerdings eine Debatte  über die Effektivität des Gremiums, da der Justizrat zu gleichen Teilen aus Vertretern der Regierung, des Parlaments und der Gerichtsbarkeit bestand.

Als weitere Maßnahme im Kampf gegen die Korruption, die in alle post-sowjetischen Staaten ein großes Problem darstellt, wurden 1999 sämtliche Richter in Georgien entlassen . Von diesem Zeitpunkt an zählten als Einstellungsvoraussetzung allein sachliche und fachliche Qualifikationen, die in einem Wissenstest über die neuen Gesetzesgrundlagen wie beispielsweise das neu eingeführte Verwaltungsrecht, abgefragt wurden.

In der Folgezeit verlangsamten sich die Modernisierungsbemühungen und insbesondere bei der Umsetzung neuen Rechts kam es zu einem Reformstau, der auch von der Bevölkerung als Stillstand der Demokratisierungsbemühungen wahrgenommen wurde und zu einer zunehmenden Unzufriedenheit führte, welche 2003 schließlich in die Rosenrevolution mündete.


Korruptionsbekämpfung und Reformdynamik
Als Ergebnis der Rosenrevolution und mit dem Amtsantritt von Michael Saakaschwili als neuem Staatspräsident im Jahr 2004 wurde die landesweite Bekämpfung der Korruption ins Zentrum der Politik gestellt. Um dieser Priorität das nötige Gewicht zu verleihen, übernahm der Staatspräsident den Vorsitz des Justizrates, der zu einem direkten Beratungsgremium des Staatspräsidenten umgewandelt wurde. Zwangsläufig resultierte daraus eine größere Abhängigkeit der Judikative von der Exekutive, was in den folgenden Jahren für das Prinzip der Gewaltenteilung zunehmend problematisch wurde, so dass die Regierung im Jahr 2006 den Höchsten Justizrat erneut reformierte. Nach einer Verfassungsänderung ist der Staatspräsident nun nicht mehr Vorsitzender des Rates und werden die Mitglieder zur Hälfte durch die Selbstverwaltungsorgane der Judikative gewählt.  Damit entspricht der Höchste Justizrat seiner herausgehobenen Bedeutung für die unabhängige Verwaltung der Gerichte, wozu auch die Ernennung und Entlassung der Richter Georgiens gehört.

Die Reform des Justizwesens in Georgien dauert unvermindert an. 2007 wurde per Gesetz die Art der Kommunikation mit Richtern geregelt, um Eingriffe  in laufende Rechtsverfahren einzuschränken. Auch die Verwaltungsstruktur wurde gestrafft und die 75 Gerichte der ersten Instanz in 15 Regionalgerichten zusammengefasst.


Deutsch-georgische Zusammenarbeit
Wenig bekannt ist die intensive Zusammenarbeit zwischen Georgien und Deutschland auf dem Gebiet der Rechtsreformen. Eine Reihe deutscher Forschungs- und Beratungsprojekte unterstützt die georgischen Partner bei der Entwicklung und Einführung westlicher Rechtsgrundlagen. Die Selbstverwaltung der Gerichte und der Umgang mit konkreten Problemen, wie z.B. die rechtssichere Veröffentlichung von Gesetzen im Internet, sind Themen für die Berater der deutschen Projektträger.

Bereits seit 1998 unterstützt die Deutsche Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) Mandats- und Amtsträger der obersten Justizorgane und berät das Justizministerium bei der Reform des Gerichtswesens. Insbesondere soll die Leistungsfähigkeit der Gerichte und des Rechtssystems verbessert werden, was daher im Mittelpunkt der Kooperation steht. So können seit 2007 an der georgischen Justizhochschule erstmals Richter ausgebildet werden, mit dem Ziel, so eine einheitliche und bessere Qualifizierung des Personals zu gewährleisten.

Auch der Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen professionellen Rechtsanwendern in Deutschland und Entscheidungsträgern aus Georgien, Aserbaidschan und Armenien wird von der GTZ gefördert und trägt im Rahmen von jährlich stattfindenden Richterkonferenzen zu einer regionalen Zusammenarbeit und gemeinsamen Weiterentwicklung der Rechtsprechung bei.


Die Reform der georgischen Polizeikräfte
Im Kampf gegen die Korruption ist neben der Reform der Justiz auch die Modernisierung des Polizeiapparats eine wichtige Aufgabe. Um einer möglichen Verwicklung von Polizisten in Korruptionsaffären wirksam zu begegnen, hatte sich die georgische Staatsführung gleich im Anschluss an die Wahl Saakaschwilis zum Präsidenten zu einem an der Wurzel ansetzenden Schritt entschieden: der Entlassung von über 16.000 Polizisten aus dem Staatsdienst. Neben zahlreichen anderen Reformschritten war dies ein wichtiges Signal an die Bevölkerung, um zu zeigen, wie ernst es der neuen Regierung mit den Reformen war. Dieser Schritt ermöglichte es zudem, in den ethnischen Minderheitsgebieten lokal neues Personal aus der jeweiligen Region zu rekrutieren und damit den Polizeiapparat in den regionalen Kulturen und Sprachen zu verankern.

Das Innenministerium ging aus der umfangreichen Neustrukturierung der Sicherheitskräfte Anfang 2009 gestärkt hervor. Nicht zuletzt wurden wichtige Aufgabenbereiche zwischen dem Verteidigungs- und Innenministerium neu verteilt und so zum Beispiel die georgische Marine in die Grenzpolizei (bzw. Küstenwache) integriert. Die Führung der Polizei, des Grenz- wie des Katastrophenschutzes erfolgt, ähnlich wie es einem deutschen Landespolizeipräsidium obliegt, direkt aus dem georgischen Innenministerium.

Ein wichtiges Ergebnis der Reformbemühungen ist das gestiegene Ansehen und insbesondere auch wachsende Vertrauen seitens der Bevölkerung in die Polizei. Auch dem Hauptziel der Reformen, der Bekämpfung der Korruption, ist man ein gutes Stück näher gekommen. So soll die Korruptionsrate unter den Polizeikräften um schätzungsweise ein Viertel gesunken  sein.
Mit den erreichten Zielen kann die georgische Regierung sich aber nicht lange zufrieden geben. Für die Zukunft plant sie daher eine weitere Angleichung der Polizeiausbildung an westliche Standards, die Fortsetzung der Korruptionsbekämpfung und eine bessere internationale Vernetzung zur Festigung der Rechtssicherheit in Georgien.