Das Parlamentsgebäude in Tbilisi. Foto: Beso Gulashvili

Georgiens Staats- und Regierungsform

In der politischen und gesellschaftlichen Entwicklung Georgiens hat es seit der Erklärung der Unabhängigkeit Georgiens von der Sowjetunion (1991) eine Vielzahl von Um- und Aufbrüchen gegeben. In den vergangenen zehn Jahren haben sich eine kontinuierliche Demokratisierung der Bevölkerung und eine zunehmende westliche Orientierung vollzogen. Internationale Hilfe erhält Georgien insbesondere bei der Vertiefung seiner demokratischen Kultur und der Weiterentwicklung der Verfassungs- und Verwaltungsstrukturen.
 
Die Verfassung Georgiens
Die Verfassung der georgischen Republik  wurde am 24. August 1995 durch das Parlament angenommen und letztmalig am 27. Dezember 2006 geändert. Die heutige staatliche Struktur Georgiens steht in der Tradition der Verfassung von 1921, des ersten unabhängigen Staates auf georgischem Boden. Vorbilder für die moderne Verfassung Georgiens sind aber auch im westlichen Ausland zu finden. Die Verfassung garantiert universelle Menschenrechte, die Freiheit der Bürger, sowie die Gewaltenteilung zwischen den Verfassungsorganen, innerhalb eines präsidialen Systems, in dem der Staatspräsident über weit reichende Handlungsvollmachten  verfügt. Dem Staatspräsidenten von Georgien steht ein starkes Einkammerparlament gegenüber.

Der Staatspräsident als oberstes Organ der Exekutive

Dem georgischen Staatspräsidenten wird in der Verfassung, ähnlich wie in Frankreich, eine wichtige Position und Aufgabe in der Politik zugewiesen, die über rein repräsentative Funktionen weit hinausgeht.
Er ist Oberhaupt des Staates wie auch der Exekutive. Seine starke Position beruht unter anderem auf der Legitimation durch eine direkte Wahl: Das Volk gibt ihm seine Stimme für eine Amtszeit von fünf Jahren. Zu den Aufgaben des Staatspräsidenten gehören die Bildung der Regierung, einschließlich der Ernennung hoher Beamter sowie die Festlegung der Außenpolitik und die Vertretung Georgiens im Ausland.

Die Bedeutung des Staatspräsidenten für die Exekutive zeigt sich an seiner Befugnis, den Regierungschef (Premierminister) ebenso wie den Verteidigungs- und den Innenminister zu ernennen. Als Konsequenz daraus gehören diese beiden direkt ernannten Minister nicht dem vom Premierminister ernannten Kabinett an. Das Parlament hat das Recht die Ernennungen der Minister abzulehnen. Indes zur Sicherung der exekutiven Handlungsfähigkeit, erfolgt jedoch nach der dritten Ablehnung die Ernennung der Minister auch ohne parlamentarische Zustimmung.

Laut Verfassung stellt der Präsident die verfassungsgemäße Handlungsfähigkeit des georgischen Parlamentes sicher. So kann er das Parlament beispielsweise im Fall einer dreimaligen Ablehnung eines durch die Regierung eingebrachten, ordentlichen Haushaltsentwurfes auflösen. Dann werden durch den Präsidenten Neuwahlen angeordnet.

Ähnlich wie das deutsche Staatsoberhaupt, der Bundespräsident, kann auch der georgische Staatspräsident durch die Verweigerung der Unterschrift verhindern, dass nicht verfassungskonforme Gesetzesentwürfe des Parlaments rechtskräftig werden.


Oberste Legislative Georgiens: ein starkes Parlament

Gemäß Kapitel 3, Artikel 48 der georgischen Verfassung ist das Einkammerparlament oberstes gesetzgeberisches Organ.
Es bestimmt die politische Entwicklung des Landes im Innern und Äußern und kontrolliert die Regierung. Dabei repräsentieren die 150 Abgeordneten die Gesamtheit der Bevölkerung aller Regionen und ihrer bevölkerungsspezifischen Besonderheiten. Wie im Deutschen Bundestag erfolgt in den 75 Wahlkreisen die Wahl der Abgeordneten jeweils zur Hälfte direkt (Direktmandate) und indirekt über Parteilisten, proportional zu den errungenen Zweitstimmenanteilen. Die starke Position des  Parlamentes im politischen Machtgefüge beruht u.a. auf dem in der Verfassung verbrieften Recht, Regierungsmitglieder und hohe Beamte des Staates mit einer Drei-Fünftel-Mehrheit abzuberufen. Im Falle eines Verfassungsbruches kann sogar der Staatspräsident durch das Parlament mit Drei-Fünftel-Mehrheit seines Amtes enthoben werden. Zusätzlich legitimiert wird die Bedeutung des georgischen Parlamentes durch die Funktion des Parlamentspräsidenten als stellvertretendes Staatsoberhaupt.

Das in 15 Ausschüsse gegliederte georgische Parlament ist wie der Deutsche Bundestag ein Arbeitsparlament. Auch die Verfahrensabläufe für Gesetzesinitiativen sind in beiden Parlamenten ähnlich strukturiert. Gesetze werden in drei so genannten Lesungen diskutiert und beschlossen. Nach der ersten Lesung im Plenum wird die Vorlage an die zuständigen Ausschüsse überwiesen und dort weiter ausgearbeitet. Die  zweite und dritte Lesung findet anschließend wieder öffentlich im Plenum statt, dann erfolgt die  endgültige Abstimmung.

Das Recht zur Gesetzesinitiative besitzen laut georgischer Verfassung sowohl der Staatspräsident als auch die Abgeordneten, die Fraktionen und Parlamentsausschüsse sowie die obersten Repräsentanten der autonomen Regionen Abchasien und Adscharien.


Direkte Demokratie

Eine georgische Besonderheit ist das in der Verfassung verankerte Element der der direkten Demokratie . Danach kann auch das Volk eine Gesetzesinitiative in das Parlament einbringen, wenn sich mehr als 30.000 Wahlberechtigte (bei 3,5 Millionen Wahlberechtigten in Georgien im Jahr 2008) per Unterschrift der Initiative anschließen.


Die Wahl des Staatspräsidenten

Der amtierende Staatspräsident Michael Saakaschwili wurde erstmalig im Januar 2004 mit rund 96 Prozent der abgegebenen Stimmen ins Amt gewählt. Der Wahl ging die so genannte Rosenrevolution im Herbst 2003 voraus, in deren Folge die damalige Regierung unter Staatspräsident Eduard Schewardnadse zurückgetreten war.

In den Jahren 2006 und 2007 formierte sich erneut eine Oppositionsbewegung. Nach teils gewaltsamen Demonstrationen mehrerer zehntausend Menschen gegen die Politik der Regierung unter Premierminister Surab Noghaideli, die zur Verhängung des Ausnahmezustandes führten, kam es zu vorgezogenen Neuwahlen, aus denen Michael Saakaschwili am 5. Januar 2008 als Sieger hervorging. Von den sieben Kandidaten hatte er mit rund 53 Prozent die mit Abstand meisten Wählerstimmen für sich gewinnen können und wurde für eine zweite Amtszeit als Staatspräsident bestätigt, während der Kandidat des stärksten Oppositionsbündnisses, Lewan Gatschetschiladse, mit 25,7 Prozent unterlag.

Die über 300 internationalen Wahlbeobachter zogen insgesamt eine positive Bilanz der Wahl. Die OSZE kritisierte allerdings die Auswertung, da auch Menschen hatten wählen können, die nicht in den Wählerverzeichnissen erfasst waren. Deutliche Kritik wurde auch an Vorgängen in einzelnen Wahlbezirken geäußert . Dennoch wurde die Wahl in ihrer Gesamtheit als wichtiger Schritt in Richtung eines demokratischen Staatswesens bewertet.


Die Parlamentswahlen 2008

Im Zusammenhang mit den Demonstrationen gegen die Politik des Präsidenten und die georgische Regierung sowie der vorgezogenen Neuwahl des Staatspräsidenten im Januar 2008 stimmte Michael Sakaaschwili einem Referendum über Neuwahlen zum Parlament zu. Gleichzeitig mit der Wahl des Staatspräsidenten sollten die Bürger in einem Volksentscheid über eine vorgezogene Parlamentswahl abstimmen. Das Votum war positiv und so fand die Parlamentswahl zur laufenden Legislaturperiode am 21. Mai 2008 statt. Etwa 3,5 Millionen  Wahlberechtigte entschieden über die neue Zusammensetzung des Parlamentes. Rund 3000 internationale Beobachter, von denen alleine die OSZE über 500 entsendet hatte, begleiteten die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen. In etwa 39 von über 3600 Wahllokalen ergab eine Überprüfung der Abläufe Unregelmäßigkeiten, die zu einer Annullierung der Ergebnisse in den betroffenen Wahllokalen führte, und in Südossetien und Abchasien konnten die Wahlen aufgrund der dortigen politischen Situation überhaupt nicht durchgeführt werden.

Dennoch wurde die Parlamentswahl international in den Abläufen als weitgehend rechtmäßig bewertet. So stellte die OSZE keine gravierenden Wahlverstöße fest und attestierte „im Großen und Ganzen“ eine Wahl nach internationalen Standards, während das deutsche Auswärtige Amt sie als wichtigen Schritt im Prozess der Demokratisierung des Landes bezeichnete. Die für westeuropäische Maßstäbe relativ niedrige Wahlbeteiligung lag bei 53,9 Prozent, wofür als Gründe mangelndes Vertrauen in den rechtmäßigen Verlauf der Wahl sowie politische und wirtschaftliche Unzufriedenheit genannt wurden.


Wahlergebnis
Die „Vereinte Nationale Bewegung“ ging als Partei des Staatspräsidenten Michael Saakaschwili mit einer Zwei-Drittel Mehrheit der Stimmen als stärkste Fraktion aus der Wahl hervor. Sie konnte in 71 von 75 Wahlkreisen die Direktmandate für sich gewinnen und erhielt insgesamt 79,3 Prozent der Wählerstimmen.

Das so genannte „Neun-Parteien-Oppositionsbündnis“ unter Führung von Lewan Gatschetschiladse errang Direktmandate in zwei der zehn Wahlbezirke der Hauptstadt Tbilisi. Weitere zwei Direktmandate gingen an die „Republikanische Partei Georgiens“, der David Usupaschwili vorstand. Da die Republikanische Partei Georgiens landesweit mit 1,3 Prozent der Stimmen die 5-Prozent-Hürde, die als Sperrklausel für den Einzug in das Parlament festgelegt ist, nicht überwinden konnte, blieb es bei den zwei Abgeordnetenmandaten.

Im Juni 2008  lehnten zwölf gewählte Oppositionspolitiker aus Protest gegen den Wahlausgang, den sie mit dem Vorwurf von Wahlmanipulation begründeten, die Annahme ihrer Mandate ab. In diesen Wahlkreisen kam es in der Folge zu Nachwahlen.