Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte akzeptiert Klage Georgiens gegen Russland
Tbilisi wirft Russland gravierende Menschenrechtsverletzungen vor
23. Dezember 2011
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Klage Georgiens gegen Russland für zulässig erklärt. Georgien klagt vor dem Hintergrund des Augustkrieges 2008. Georgien wirft Russland zahlreiche Menschenrechtsverletzungen gegen die Zivilbevölkerung in der von Russland besetzten georgischen Provinz Südossetien sowie in der georgischen Enklave Abchasien vor. Russische Soldaten hätten Menschen aus ihren Häusern vertrieben, gefoltert und getötet, heißt es in der Beschwerde.
Russland weist diese Vorwürfe als unbegründet, ungerechtfertigt und unbewiesen zurück. Moskau macht geltend, die russische Armee habe nach dem Angriff Georgiens in Südossetien die Zivilbevölkerung schützen müssen. Georgien hatte die Klage unmittelbar nach Ende der fünftägigen Kampfhandlungen am 11. August 2008 eingereicht.
Eine Klage Georgiens vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag war indes im April 2011 gescheitert, das sich das Gericht für nicht zuständig erklärt hatte.
Quelle: civil.ge

